Hilfe & häufige Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen zu AntragsWerk – die zehn Vorgänge im Fahrplan, Fristen und Gebühren, Konto und Anmeldung, Ihre Daten und der Kontakt zum Support.

AntragsWerk ist ein privates Unternehmen und keine Behörde. Es besteht keine Verbindung zu einer staatlichen Stelle.

Wir übermitteln Ihre Erklärung als Bote. Die Erklärung bleibt Ihre eigene; wir geben sie nicht für Sie ab.

Jeden Vorgang können Sie selbst und ohne unser Entgelt bei der zuständigen Stelle erledigen. Der Fahrplan nennt Ihnen zu jedem Vorgang genau diese Stelle – und er ist kostenlos.

So funktioniert AntragsWerk

  1. Anlass angeben: Umzug innerhalb Deutschlands, Umzug ins Ausland oder Gewerbegründung, dazu das Datum des Einzugs oder des Betriebsbeginns. Ein Datum in der Zukunft ist ausdrücklich erlaubt: Ein Umzug wird geplant, bevor er stattfindet.
  2. Fahrplan lesen: je Vorgang die zuständige Stelle, die Frist mit ihrer Fundstelle im Gesetz, die nötigen Unterlagen und die Gebührenspanne.
  3. Übernehmen lassen: das ausgefüllte Formular, Erinnerungen vor dem Fristende und – wo es auf digitalem Weg zulässig ist – die Einreichung als Bote.

Was auf Ihren Fall zutrifft, tragen Sie selbst ein. AntragsWerk leitet daraus die Vorgänge ab und bewertet Ihren Fall nicht. AntragsWerk dokumentiert Fristen und Zuständigkeiten und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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Die zehn Vorgänge im Fahrplan

Gebühren stehen immer als Spanne. Melde-, Zulassungs- und Gewerbeamt sind kommunal: Die Gemeinde setzt die Gebühr durch Satzung fest, und sie schwankt im Bundesgebiet erheblich. Eine einzelne Zahl wäre für die Mehrzahl der Nutzer falsch.

VorgangZuständige StelleFristAmtliche Gebühr
Wohnung anmeldenMeldebehörde der neuen Gemeindezwei Wochen nach Einzug (§ 17 Abs. 1 BMG)Die Anmeldung selbst ist gebührenfrei.
Wohnung abmeldenMeldebehörde der bisherigen Gemeindefrühestens eine Woche vor Auszug, spätestens zwei Wochen danach (§ 17 Abs. 2 BMG)Die Abmeldung selbst ist gebührenfrei.
Rundfunkbeitrag ummeldenzuständige Landesrundfunkanstaltunverzüglich nach Einzug (§ 8 Abs. 1 RBStV)Die Anzeige selbst kostet nichts.
Fahrzeug ummeldenZulassungsbehörde am neuen Wohnortunverzüglich nach dem Umzug (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 FZV)10,00 € bis 70,00 €; Schilder kommen hinzu
Nachsendeauftrag einrichtenPostdienstleisterkein gesetzlicher Termin, sinnvoll etwa zwei Wochen vor UmzugEntgelt des Anbieters nach dessen Preisliste
Strom und Gas ummeldenbisheriger und neuer Versorgernach dem jeweiligen LiefervertragDie Ummeldung selbst kostet nichts.
Gewerbe anmeldenGewerbeamt der Gemeindegleichzeitig mit Beginn des Betriebs (§ 14 Abs. 1 S. 1 GewO)20,00 € bis 65,00 €
Gewerbe ummeldenGewerbeamt der Gemeindegleichzeitig mit der Verlegung oder Änderung (§ 14 Abs. 1 S. 2 GewO)15,00 € bis 50,00 €
Gewerbe abmeldenGewerbeamt der Gemeindegleichzeitig mit der Aufgabe des Betriebs (§ 14 Abs. 1 S. 2 GewO)0,00 € bis 30,00 €; viele Gemeinden erheben keine Gebühr
Fragebogen zur steuerlichen Erfassungzuständiges Finanzamteinen Monat nach Eröffnung des Betriebs (§ 138 Abs. 1b AO)Die Übermittlung kostet nichts.

Wohnung anmelden und abmelden

Die Frist der Anmeldung

§ 17 Abs. 1 BMG: zwei Wochen nach dem Einzug. Der Fahrplan rechnet das Fristende auf den Kalendertag aus und zeigt eine Ampel: grün bei mehr als sieben Tagen Luft, gelb ab sieben Tagen, rot am letzten Tag, danach steht dort, dass die Frist verstrichen ist.

Was das Versäumnis auslöst

Die versäumte Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 54 Abs. 2 Nr. 1 BMG; die Geldbuße kann bis zu 1.000 € betragen (§ 54 Abs. 3 BMG). Ob und in welcher Höhe eine Geldbuße festgesetzt wird, entscheidet die Behörde, nicht wir.

Welche Unterlagen die Meldebehörde verlangt

Die Wohnungsgeberbestätigung stellt der Wohnungsgeber aus; § 19 BMG gibt ihm dafür zwei Wochen. Beides – Anmeldung und Abmeldung – ist gebührenfrei.

Wann eine Abmeldung vorgesehen ist

§ 17 Abs. 2 BMG sieht die Abmeldung für den Auszug ins Ausland und für den ersatzlosen Wegfall der Wohnung vor, frühestens eine Woche vor dem Auszug und spätestens zwei Wochen danach. Beim Umzug innerhalb Deutschlands nimmt der Fahrplan sie deshalb nicht auf: Dort tritt die Anmeldung am neuen Ort an ihre Stelle. Welcher Fall vorliegt, sagen Sie durch Ihre Angabe zum Anlass.

Rundfunkbeitrag: was „unverzüglich“ heißt

§ 8 Abs. 1 RBStV verlangt die Anzeige des Innehabens einer Wohnung unverzüglich gegenüber der Landesrundfunkanstalt. Eine Tagesfrist steht dort nicht, und wir machen keine daraus. Im Fahrplan trägt dieser Vorgang deshalb die Ampel „offen“ und kein erfundenes Datum. Erinnerungen kommen 3, 14 und 30 Tage nach dem Einzug.

Zur Anzeige gehören die Beitragsnummer, sofern vorhanden, sowie die neue Anschrift und das Einzugsdatum. Der Beitrag wird ab dem Innehaben der Wohnung festgesetzt, auch rückwirkend. Die Verletzung der Anzeigepflicht ist landesrechtlich bußgeldbewehrt. Diesen Vorgang reichen wir auf Wunsch als Bote über das Portal der Landesrundfunkanstalt ein.

Fahrzeug ummelden

§ 13 Abs. 1 Nr. 1 FZV: Der Halter zeigt die Adressänderung der Zulassungsbehörde unverzüglich an. Auch hier gibt es keine Tagesfrist, und auch hier steht im Fahrplan keine. Die unterlassene Anzeige ist eine Ordnungswidrigkeit nach der FZV und wird in der Regel mit einem Verwarnungsgeld geahndet.

Zur Ummeldung gehören die Zulassungsbescheinigung Teil I, Personalausweis oder Reisepass, bei einem Kennzeichenwechsel zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II sowie die eVB-Nummer der Versicherung. Die Gebühr liegt zwischen 10,00 € und 70,00 €; sie richtet sich nach der Zulassungsbehörde und danach, ob neue Kennzeichen nötig werden. Schilder kommen hinzu.

Nachsendeauftrag, Strom und Gas

Diese beiden Vorgänge sind Vertragsverhältnisse und keine Behördenvorgänge. Es gibt dafür weder eine gesetzliche Frist noch eine Sanktion, und Sie können den Auftrag jederzeit selbst und ohne unser Entgelt beim Anbieter erteilen.

Gewerbe anmelden, ummelden, abmelden

§ 14 Abs. 1 S. 1 GewO verlangt die Gewerbeanzeige gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs. Satz 2 gilt für die Verlegung, für die Änderung des Gegenstands und für die Aufgabe. Die unterlassene Anzeige ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 146 Abs. 2 Nr. 1 GewO; die Geldbuße kann bis zu 1.000 € betragen (§ 146 Abs. 3 GewO). Zuständig ist in allen drei Fällen das Gewerbeamt der Gemeinde.

Zur Anzeige gehören Personalausweis oder Reisepass und das ausgefüllte Formular: GewA 1 bei der Anmeldung, GewA 2 bei der Ummeldung, GewA 3 bei der Abmeldung. Ist für die Tätigkeit eine gewerberechtliche Erlaubnis vorgeschrieben, gehört sie bei der Anmeldung dazu.

Die Gebühr setzt die Gemeinde durch Satzung fest: 20,00 € bis 65,00 € für die Anmeldung, 15,00 € bis 50,00 € für die Ummeldung, 0,00 € bis 30,00 € für die Abmeldung, wobei viele Gemeinden für die Abmeldung keine Gebühr erheben. Alle drei Vorgänge können wir auf Wunsch als Bote über das Gewerbeportal einreichen.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

§ 138 Abs. 1b AO: Der Fragebogen ist binnen eines Monats nach der Eröffnung des Betriebs elektronisch an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Wird er nicht fristgerecht übermittelt, kann das Finanzamt die Abgabe erzwingen; eine feste Geldbuße sieht § 138 AO nicht vor. Die Übermittlung kostet nichts.

Dazu gehören die Steuernummer und die Steuer-Identifikationsnummer, Angaben zum voraussichtlichen Gewinn und Umsatz, die Bankverbindung und ein ELSTER-Zugang für die elektronische Übermittlung.

Was wir nicht einreichen, und warum

Eingereicht wird ausschließlich auf digitalem Weg: kein Druck, kein Porto, kein Behördengang. Vier der zehn Vorgänge scheiden dadurch als Erledigung aus. Sie bleiben im Fahrplan – Sie bekommen Frist, Unterlagen, das ausgefüllte Formular und die Erinnerung –, nur vorlegen müssen Sie selbst. Ein Erledigungsentgelt wird für diese vier nicht berechnet.

VorgangDer Grund
Wohnung anmeldenDie Meldebehörde stellt bei der Anmeldung die Identität fest; in den meisten Gemeinden verlangt das persönliches Erscheinen. Wir liefern das ausgefüllte Formular, vorlegen muss es der Kunde.
Wohnung abmeldenOb die Gemeinde eine schriftliche Abmeldung ohne Vorlage des Ausweises annimmt, ist örtlich verschieden. Ohne verlässliche Grundlage wird die Erledigung nicht verkauft.
Fahrzeug ummeldenDie Zulassungsbehörde verlangt Ausweis und Fahrzeugpapiere; der Online-Weg setzt den Personalausweis mit PIN des Halters voraus. Beides kann ein Bote nicht ersetzen.
Fragebogen zur steuerlichen ErfassungDie Übermittlung setzt einen ELSTER-Zugang des Steuerpflichtigen voraus. Sie an seiner Stelle vorzunehmen, streift die Hilfeleistung in Steuersachen (§ 5 StBerG); ohne anwaltliche Prüfung wird das nicht verkauft.

Fristen und Erinnerungen

Die Ampel eines Vorgangs steht auf grün, solange mehr als sieben Tage Luft bleiben, auf gelb ab sieben Tagen, auf rot am letzten Tag und danach auf verstrichen. Vorgänge ohne Tagesfrist tragen „offen“.

Der Erinnerungsplan staffelt nach der Länge der Frist, statt überall gleich weit vorzuwarnen. Eine Vorwarnung 60 Tage vor einer Zwei-Wochen-Frist gäbe es nie:

Ein ungültiges Datum weist die App zurück, statt es stillschweigend zu verschieben: Der 30.02. ist kein Tag und wird auch nicht zum 2. März weitergerollt.

Preise

Alle Preise sind Endpreise einschließlich Umsatzsteuer. Auf der Rechnung wird die Steuer getrennt ausgewiesen.

Unser Preis ist ein Entgelt für die Vorbereitung und Übermittlung. Eine amtliche Gebühr wird davon nicht erfasst und ist unmittelbar an die zuständige Stelle zu zahlen.

Die Zahlung ist derzeit noch nicht angebunden. Der Fahrplan bleibt kostenlos; wer eine kostenpflichtige Leistung anfragt, wird vorgemerkt und bekommt Bescheid, sobald sie buchbar ist.

Fragen, die wir nicht beantworten

Sachfragen zu Frist, Zuständigkeit, Unterlagen und Gebühr beantwortet der Fahrplan. Verlangt eine Frage dagegen die rechtliche Bewertung Ihres Falls, antwortet die App mit genau diesem Satz:

Das ist eine Frage des Einzelfalls, die wir nicht beantworten dürfen. Wir bereiten Formulare vor und übermitteln sie; eine rechtliche Bewertung gehört zu einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt oder der Steuerberatung. Die zuständige Stelle erteilt zu ihren eigenen Verfahren ebenfalls Auskunft.

Dazu gehören die Einordnung einer Tätigkeit, die Wahl der Rechtsform, die Frage nach einer vorgeschriebenen gewerberechtlichen Erlaubnis und der steuerliche Vergleich zweier Wege. Die Erkennung ist bewusst streng und fängt lieber eine Frage zu viel ab als eine zu wenig.

Was wir nicht speichern

Ausweisdaten, Ausweisscans und Kopien von Unterlagen speichern wir nicht. Es gibt dafür kein Feld, keine Dateiablage und keine Spalte in der Datenbank. Sie tragen Ihre Angaben ein, wir füllen daraus das Formular, und den Ausweis legen Sie selbst vor.

Konto & Anmeldung

Ein Konto für alle Apps. Mit Ihrem Konto nutzen Sie AntragsWerk und alle anderen Apps der Plattform – die Anmeldung funktioniert überall mit denselben Zugangsdaten.

Ohne Konto testen. Ein Fahrplan geht auch ohne Konto, mit einem kostenlosen Konto sind es drei. Ihre Eingaben bleiben erhalten, wenn Sie später ein Konto anlegen.

Wofür ein Konto nötig ist. Das ausgefüllte Formular, die Erinnerung und die Einreichung brauchen ein kostenloses Konto. Ihre bisherigen Eingaben bleiben dabei erhalten.

Registrierung bestätigen. Nach der Registrierung senden wir Ihnen eine E-Mail mit einem Bestätigungs-Link. Prüfen Sie Posteingang und Spam-Ordner. Der Link ist 7 Tage gültig. Kommt keine E-Mail an, können Sie auf der Anmeldeseite die Bestätigungs-E-Mail erneut senden lassen.

Passwort vergessen? Über den Link „Passwort vergessen?“ auf der Anmeldeseite oder direkt unter /app/reset/ fordern Sie einen Link zum Zurücksetzen an. Er ist 1 Stunde gültig und kann nur einmal verwendet werden.

Ihre Daten & Datenschutz

Datenexport. Auf der Konto-Seite laden Sie alle zu Ihrem Konto gespeicherten Daten als JSON-Datei herunter – Ihre Fahrpläne mit Anlass und Datum, den Stand jedes einzelnen Vorgangs und alles Weitere, was in den anderen Apps zu Ihrem Konto gehört (Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO).

Kontolöschung. Ebenfalls auf der Konto-Seite löschen Sie Ihr Konto mit Passwort-Bestätigung. Das entfernt Ihr Konto und alle Inhalte in allen Apps unwiderruflich (Art. 17 DSGVO).

Aufbewahrung. Zu jedem abgeschlossenen Auftrag zeigt die App ein Löschdatum: 180 Tage nach dem Abschluss. Rechnungsdaten hängen an der steuerlichen Aufbewahrungsfrist und werden getrennt geführt. Möchten Sie einzelne Datensätze früher endgültig gelöscht haben, genügt eine Nachricht an support@antragswerk24.de.

Unbestätigte Konten werden nach 7 Tagen automatisch gelöscht. Einzelheiten zur Datenverarbeitung stehen in der Datenschutzerklärung.

Kontakt

Sie erreichen uns über das Kontaktformular auf der Landingpage, nach der Anmeldung auf der Konto-Seite oder unter support@antragswerk24.de. Wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags).