Gewerbe anmelden nach § 14 GewO
Wer ein Gewerbe beginnt, muss es anzeigen – gleichzeitig mit dem Betriebsbeginn (§ 14 GewO). AntragsWerk füllt die Anzeige aus Ihren einmal erfassten Angaben, nennt den kostenlosen amtlichen Weg samt Gebühr und reicht auf Wunsch als Bote in Ihrem Namen ein.
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Gewerbe jetzt anmeldenNennt den kostenlosen amtlichen Weg samt Gebühr · Server in Deutschland · DSGVO-konform
So geht es
- Angaben einmal erfassenName, Tätigkeit, Anschrift: Die Angaben werden einmal erfasst und für alle Formulare des Vorgangs wiederverwendet.
- Formular und Weg erhaltenDie App füllt die Gewerbeanzeige und nennt die zuständige Stelle, die voraussichtliche Gebühr und den kostenlosen amtlichen Weg.
- Einreichen lassenAuf Wunsch reicht AntragsWerk als Bote in Ihrem Namen ein und dokumentiert die Einreichung.
- Folgefristen im BlickNach der Anzeige folgen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 AO) und weitere Meldungen – sie hängen als Fristen am selben Vorgang.
Was die Anzeige kostet
Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung setzen die Gemeinden durch Satzung fest und schwankt deshalb von Ort zu Ort. AntragsWerk nennt vor dem Einreichen die voraussichtliche Gebühr der zuständigen Stelle und weist auf den kostenlosen amtlichen Weg hin, wo es ihn gibt.
Was passiert, wenn die Anzeige ausbleibt?
Die Anzeigepflicht beginnt mit dem Betriebsbeginn, nicht mit dem ersten Umsatz. Wer erst verkauft und dann anmeldet, handelt ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld; außerdem holt das Finanzamt die steuerliche Erfassung später nach – unbequemer und ohne Ihre Reihenfolge.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich das Gewerbe anmelden?
Gleichzeitig mit dem Betriebsbeginn (§ 14 GewO). Der Verkaufsstart zählt, nicht die Idee und nicht die Homepage.
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Die amtliche Gebühr legt die Gemeinde durch Satzung fest; sie ist von Ort zu Ort verschieden. AntragsWerk nennt sie vor dem Einreichen und zeigt den kostenlosen amtlichen Weg.
Brauche ich eine Erlaubnis?
Für die meisten Tätigkeiten nicht. Erlaubnispflichtige Gewerbe (etwa bestimmte Handwerks- oder Bewachungsberufe) markiert die App im Vorgang, bevor Sie einreichen.
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AntragsWerk dokumentiert Fristen und Zuständigkeiten und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die amtlichen Gebühren setzen die Gemeinden durch Satzung fest; maßgeblich ist die Auskunft der zuständigen Stelle.