Zur App →
Start · Rundfunkbeitrag nach dem Umzug ummelden

Rundfunkbeitrag nach dem Umzug ummelden

Die neue Wohnung ist dem Beitragsservice zu melden: § 8 Abs. 1 RBStV verlangt die Anzeige „unverzüglich“ – ohne Tagesfrist, aber auch ohne Grund zu warten, denn die Beitragspflicht läuft ab dem Innehaben der Wohnung (§ 7 Abs. 1 RBStV), nicht ab Ihrer Anzeige.

29 € pro Vorgang

Kostenloser Einstieg: Fahrplan (0 €). Kein Abo.

Ummeldung vorbereiten

Nennt den kostenlosen amtlichen Weg samt Gebühr · Server in Deutschland · DSGVO-konform

So geht es

  1. Umzugsdaten übernehmenNeue Anschrift und Einzugsdatum kommen aus dem Umzugsvorgang – keine doppelte Erfassung.
  2. Adressat und Fristtext erhaltenDer kostenlose Fahrplan nennt die zuständige Landesrundfunkanstalt, die benötigten Angaben und den ehrlichen Fristtext: „unverzüglich“, ohne ausgedachte Tageszahl.
  3. Anzeige erledigenDie Anzeige selbst kostet nichts – eine Gebühr wird dafür nicht erhoben. AntragsWerk bereitet sie vor und dokumentiert sie am Vorgang.
  4. Vom selben Fahrplan abhakenWohnung (§ 17 BMG) und Auto bleiben als eigene Vorgänge mit eigenen Adressaten sichtbar – zwei Stellen, ein Stand.

Warum „unverzüglich“ keine Tagesfrist ist

§ 8 Abs. 1 Satz 1 RBStV nennt keine Zahl; unverzüglich definiert das Gesetz als „ohne schuldhaftes Zögern“ (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB). Wer woanders eine feste Tages- oder Wochenfrist liest, liest keine Angabe aus dieser Vorschrift.

Warum Warten trotzdem nichts spart

Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie die Wohnung erstmals innehaben (§ 7 Abs. 1 RBStV) – nicht mit Ihrer Anzeige. Sie endet umgekehrt erst, wenn das Innehaben endet UND es angezeigt wurde (§ 7 Abs. 2 Satz 1 RBStV). Die Anzeige selbst ist kostenlos.

Häufige Fragen

Wie viele Tage habe ich für die Ummeldung?

Keine feste Zahl: § 8 Abs. 1 Satz 1 RBStV verlangt die Anzeige unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB). Eine Tagesfrist steht dort nicht.

Reicht die Ummeldung beim Bürgeramt?

Das sind zwei Vorgänge mit zwei Adressaten: die Wohnungsanmeldung nach § 17 Abs. 1 BMG an die Meldebehörde, die Beitragsanzeige nach § 8 RBStV an die Landesrundfunkanstalt.

Was kostet die Ummeldung?

Die Anzeige selbst kostet nichts. Davon zu trennen ist der Rundfunkbeitrag, der für jede Wohnung von deren Inhaber zu entrichten ist (§ 2 Abs. 1 RBStV).

29 € pro Vorgang

Kostenloser Einstieg: Fahrplan (0 €). Kein Abo.

Ummeldung vorbereiten

Nennt den kostenlosen amtlichen Weg samt Gebühr · Server in Deutschland · DSGVO-konform

AntragsWerk dokumentiert Fristen und Zuständigkeiten und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich ist die Auskunft der zuständigen Landesrundfunkanstalt.